Hallo Benes
Da die private Einkäufe keinen Geschäftszweck haben, dürfen sie nicht mit der Vorsteuer gebucht werden.
Was für Bankgebühren: Gemäss MWSTG sind die Leistungen der Banken von der MwSt ausgenommen und somit nicht steuerbar. Dazu gehören auch Leistungen im Bereich des Gesundheitswesens, der Bildung, der Kultur und des Sports.
Beste Grüsse,
Leanna