Hallo

Ich bin Firmeninhaber und kaufe manchmal einige private Sachen durch das Firmenkonto. Darf man die Vorsteuer auf solche Aufwänden geltend machen? Zusätzlich habe ich noch eine Frage, die mir nicht ganz klar ist. Sind die Bankgebühren mit Vorsteuer zu buchen, oder nicht?

Danke,
Benes

Points: 10

    Hallo Benes

    Da die private Einkäufe keinen Geschäftszweck haben, dürfen sie nicht mit der Vorsteuer gebucht werden.

    Was für Bankgebühren: Gemäss MWSTG sind die Leistungen der Banken von der MwSt ausgenommen und somit nicht steuerbar. Dazu gehören auch Leistungen im Bereich des Gesundheitswesens, der Bildung, der Kultur und des Sports.

    Beste Grüsse,
    Leanna

      8 Monate später
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