Hallo Forum
Ab Oktober hat unsere Firma die Kurzarbeit wiedereingeführt und ich hätte eine Frage:
Für die KAE bis Ende August wurden die Karenztage aufgehoben und wir haben bisher nur den Monatslohn bzw. KAE/Kurzarbeit-Abzug in den Lohnabrechnungen aufgeführt. Ab September hat der Bundesrat einen Karenztag, der vom Arbeitgeber zu tragen ist, vorgesehen. Welche Auswirkungen hat das auf die Lohnabrechnung? Wie sollte man diesen Karenztag berücksichtigen?
Danke schon im Voraus für eure Mithilfe.
LG
Lisa
Lohnabrechnung mit KAE
Lisa01 Hi Lisa
Bis Jahresende gilt das vereinfachte Verfahren für KAE-Anträge. Dabei erhält der Arbeitnehmer bei Kurzarbeit den Lohn für die gearbeiteten Arbeitsstunden und 80% des Lohnes für die Ausfallstunden.
Ab September werden dem Arbeitgeber 80% des Lohnes für die Ausfallstunden abzüglich einen Karenztag für die betroffenen Arbeitnehmer von der ALK rückerstattet.
Mehr Information zur Karenztag-Berechnung kannst Du dem aktuellen Antragsformular für KAE entnehmen: https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/service/formulare/fuer-arbeitgeber/kae-covid-19.html
Gruss
Mark
Hallo zusammen
Ich hätte eine Frage zum Thema: wie ist der KAE-Abzug zu buchen? Wird er als Verminderung des Lohnaufwands gebucht?
Gruss
Und bitte auch beachten, dass die KAE in der MwSt-Abrechnung in Ziffer 910 als "Andere Mittelflüsse" zu deklarieren ist.