Hallo Forum
Ab Oktober hat unsere Firma die Kurzarbeit wiedereingeführt und ich hätte eine Frage:
Für die KAE bis Ende August wurden die Karenztage aufgehoben und wir haben bisher nur den Monatslohn bzw. KAE/Kurzarbeit-Abzug in den Lohnabrechnungen aufgeführt. Ab September hat der Bundesrat einen Karenztag, der vom Arbeitgeber zu tragen ist, vorgesehen. Welche Auswirkungen hat das auf die Lohnabrechnung? Wie sollte man diesen Karenztag berücksichtigen?
Danke schon im Voraus für eure Mithilfe.
LG
Lisa

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    Lisa01 änderte den Titel von Lohnabrechnung bei KAE zu Lohnabrechnung mit KAE.
      7 Tage später

      Lisa01 Hi Lisa
      Bis Jahresende gilt das vereinfachte Verfahren für KAE-Anträge. Dabei erhält der Arbeitnehmer bei Kurzarbeit den Lohn für die gearbeiteten Arbeitsstunden und 80% des Lohnes für die Ausfallstunden.
      Ab September werden dem Arbeitgeber 80% des Lohnes für die Ausfallstunden abzüglich einen Karenztag für die betroffenen Arbeitnehmer von der ALK rückerstattet.
      Mehr Information zur Karenztag-Berechnung kannst Du dem aktuellen Antragsformular für KAE entnehmen: https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/service/formulare/fuer-arbeitgeber/kae-covid-19.html
      Gruss
      Mark

      Points: 5
        24 Tage später

        Hallo zusammen
        Ich hätte eine Frage zum Thema: wie ist der KAE-Abzug zu buchen? Wird er als Verminderung des Lohnaufwands gebucht?
        Gruss

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          5 Tage später

          M_Herman Hi
          Ich würde einfach den tatsächlichen Lohnbetrag (Bruttolohn - KAE-Abzug) über Lohnaufwandskonto buchen.
          Jedoch soll man beachten, dass der AHV-Lohn in der Lohnabrechnung korrekt erfasst wird. Bei Kurzarbeit müssen die AHV-Beiträge auf 100% des "normalen" Lohnes bezahlt werden.

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            2 Monate später

            Und bitte auch beachten, dass die KAE in der MwSt-Abrechnung in Ziffer 910 als "Andere Mittelflüsse" zu deklarieren ist.

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              3 Monate später

              Roman wie ist es bie Einzelfirma? KAE für Mitarbeiter und Inhaber?
              Beide KAE dann deklarieren?

              Points: 35

                @nisale
                Meinst du in der MwSt-Abrechnung? Dann ja, beide müssen Beträge deklariert werden, auch wenn sie unterschielich verbucht wurden.
                Gruss
                Mark

                Points: 5
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                  ein Monat später
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