Hallo, darf das Kaffeepulver und andere Verpflegung für Büromitarbeiter und -kunden auch verbucht werden? Wenn ja, welches Konto ist dafür vorgesehen?
Kaffeepulver und andere Verpflegung
Hallo Bluevel
Der Kaffee für Mitarbeiter kannst du irgendwo unter Personalaufwand (58XX-Konten) verbuchen.
Der Kaffee für Kunden kannst du auf dem Konto 6640 (Repräsentationskosten) verbuchen.
Grundsätzlich kannst du alle Kosten auf einem dieser beiden Konten buchen - du musst Kunden- und Personalanteil nicht ausrechnen.
Gruss,
Nina
Hallo Nina, alles klar! Merci für den Hinweis...
Gruss, Michael alias Bluevel
Hallo Nina. Ich bin Einzelunternehmer (ohne Mitarbeiter). Somit kann ich den Kaffee im Büro, den ich selber kaufe und trinke wohl nicht als Aufwand verbuchen? Die 10 Kaffee für Kunden im Jahr werde ich auch nicht separat verbuchen...
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Ich denke, man müsste eine Liste machen mit allen Kaffees, die täglich getrunken werden. In einem zweiten Schritt würde ich diese als "intern" oder "extern" klassifizieren. Die internen kannst du nur als Aufwand berechnen, wenn diese eine geschäftliche Notwendigkeit darstellt (das Steueramt erachtet bis 12 Kaffees pro Tag (dunke Kapseln) als geschäftsnotwendig und nur dann, wenn du eine intensive Arbeit hast). Die externen Kaffees darfst du nur dann als Geschäftsaufwand verbuchen, wenn du KEINE Pauschalspesen abrechnest, denn dann gehört es zu den Pauschalspesen. Ansonsten sind es normale Spesen die anfallen für Kundenbeziehungen.
Beim Tee ist es ähnlich.
Alles klar?