Ich denke, man müsste eine Liste machen mit allen Kaffees, die täglich getrunken werden. In einem zweiten Schritt würde ich diese als "intern" oder "extern" klassifizieren. Die internen kannst du nur als Aufwand berechnen, wenn diese eine geschäftliche Notwendigkeit darstellt (das Steueramt erachtet bis 12 Kaffees pro Tag (dunke Kapseln) als geschäftsnotwendig und nur dann, wenn du eine intensive Arbeit hast). Die externen Kaffees darfst du nur dann als Geschäftsaufwand verbuchen, wenn du KEINE Pauschalspesen abrechnest, denn dann gehört es zu den Pauschalspesen. Ansonsten sind es normale Spesen die anfallen für Kundenbeziehungen.
Beim Tee ist es ähnlich.
Alles klar?