Ja, das ist möglich, solange es wirklich mit der betrieblichen Tätigkeit zu tun hat. Ich habe selbst die Buchhaltung in einem kleinen Büro mit 7 Mitarbeitenden gemacht, und wir haben Kaffee, Tee, Zucker und manchmal auch Kekse für Kunden und das Team über „sonstige Büroausgaben“ oder „Personalaufwand“ gebucht – je nach Zweck. Wichtig ist, dass die Mengen im Rahmen bleiben und nicht wie private Einkäufe wirken. Einmal mussten wir sogar eine Kaffeemaschinen Reparatur verbuchen. Wir haben sie als Wartung technischer Geräte erfasst, was problemlos akzeptiert wurde. Die Prüfung hatte nichts zu beanstanden, weil die Belege vollständig waren und die Zahlung per Überweisung lief.