Hi) Soweit mir bekannt ist, kann dieses System von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung nicht genutzt werden.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Höchstlohn eines Arbeitnehmers 21.330 Franken pro Jahr und die gesamte Lohnsumme des Betriebes 56.880 Franken pro Jahr nicht übersteigen darf. Dieses System sollte auch für alle Mitarbeiter gelten.