Hallo Bluevel
Ich kenne keine Regelung, welche eine Barzahlung total einschränken würde. Bei Bargeschäften, die einen erheblichen Wert haben (5‘000 CHF bei Geldwechselgeschäften, 25‘000 CHF bei allen übrigen Kassageschäften), besteht eine Pflicht zur Identifizierung der Vertragspartei. Mehr dazu kannst du im Geldwäschereigesetz lesen.
Gruss
Nina