Hallo allerseits

Unser Arbeitgeber stellt den Mitarbeitern kostenlos Kaffee, Getränke und Snacks (z.B. Farmer-Riegel) zur Verfügung.
Es handelt sich also nicht um eine klassische Peronsalkantine mit Weiterverrechnung inkl. Umsatzsteuer an die Mitarbeitenden.

Werden Vorsteuerabzüge auf solchen Aufwendungen als geschäftsmässig begründet akzeptiert?
Welche Rechtsgrundlage/MWST Info/Merkblatt gilt für solche Fälle?

Für eure Antworten danke ich im Voraus.
mfG

    Hallo DaPepe79
    Ich nicht sagen, wo dies im Gesetz definirt wird, aber normalerweise akzeptiert das Steueramt diese Ausgaben fraglos. Die Beträge sollten natürlich glaubhaft sein 😄

    Gruss
    Nina

      6 Monate später

      auf welche welche Konto bucht man solche Sachen?

      Points: 35
        ein Monat später
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