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Hallo zusammen
Wir wollen eine Umfirmierung vornehmen, d.h. der Firmenname wird geändert. Was sollte dabei berücksichtigt werden?
Wo muss ich die Umfirmierung überhaupt melden?
Hallo zusammen
Wir wollen eine Umfirmierung vornehmen, d.h. der Firmenname wird geändert. Was sollte dabei berücksichtigt werden?
Wo muss ich die Umfirmierung überhaupt melden?
Hi F
Mittels einer Statutenänderung kann der Firmenname einer GmbH oder AG gewechselt werden. Es muss darüber an der Generalversammlung bzw. Gesellschafterversammlung beschlossen werden, falls mehrere Gesellschafter an einer GmbH oder AG beteiligt. Sofern statutarisch nichts anderes vereinbart wurde, ist für die Beschlussfassung die absolute Mehrheit der vertretenen Stimmen erforderlich (vgl. OR 703/808). Bei der GmbH hat zudem der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung den Stichentscheid (OR 808a).
Nach der Statutenänderung müssen Sie die Handelsregisteränderungen vornehmen und als Unternehmer die Umfirmierung auch nach aussen hin kommunizieren: das betrifft nicht nur Kunden und Auftraggeber, sondern ebenso Lieferanten, Banken, Versicherungen und Geschäftspartner. Sie sollen von sich aus auf Ihre Kontakte zugehen und über die Umfirmierung informieren.
Bei der Firmennamensänderung sollen auch die Profilanpassungen in Buchhaltungsystem mit der besonderen Aufmerksamkeit auf die Kundenrechnungen vorgenommen werden.
Liebe Grüsse
LanaS
Hallo f_goldschmidt,
haben Sie sich bereits für einen neuen Firmennamen entschieden? Es lohnt sich, einen Blick in das Handelsregister zu werfen und sicherzustellen, ob die neue Wortkombination nicht belegt ist und auch von einem anderen Unternehmen nicht benutzt wird. Denken Sie daran, bei einer Rechtsformänderung die entsprechenden Kürzel im Firmennahmen einzubinden (AG oder GmbH). Diesen Link kann ich Ihnen wirklich ans Herz legen. https://treuhand-suche.ch/blog/firmennamen-finden-schrittweise-anleitung-tipps-tricks/ Dort wird das Thema umfassend erläutert.
Viel Glück
Ella