Hi F
Mittels einer Statutenänderung kann der Firmenname einer GmbH oder AG gewechselt werden. Es muss darüber an der Generalversammlung bzw. Gesellschafterversammlung beschlossen werden, falls mehrere Gesellschafter an einer GmbH oder AG beteiligt. Sofern statutarisch nichts anderes vereinbart wurde, ist für die Beschlussfassung die absolute Mehrheit der vertretenen Stimmen erforderlich (vgl. OR 703/808). Bei der GmbH hat zudem der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung den Stichentscheid (OR 808a).
Nach der Statutenänderung müssen Sie die Handelsregisteränderungen vornehmen und als Unternehmer die Umfirmierung auch nach aussen hin kommunizieren: das betrifft nicht nur Kunden und Auftraggeber, sondern ebenso Lieferanten, Banken, Versicherungen und Geschäftspartner. Sie sollen von sich aus auf Ihre Kontakte zugehen und über die Umfirmierung informieren.
Bei der Firmennamensänderung sollen auch die Profilanpassungen in Buchhaltungsystem mit der besonderen Aufmerksamkeit auf die Kundenrechnungen vorgenommen werden.
Liebe Grüsse
LanaS