Hallo zusammen
Unsere neue Mitarbeiterin ist im Teilzeitpensum (50%) beschäftigt. Muss sie bei der Pensionskasse versichert werden? Danke für eure Antworten!
BVG bei Teilzeitangestellten
Vermeiren Hi
Mitarbeiter im Teilzeitpensum sind obligatorisch BVG versichert, sofern der Jahreslohn über der Eintrittsschwelle liegt (2020: 21'330 CHF). Bei Teilzeitanstellung bei mehreren Arbeitgebern gibt es mehrere Konstelationnen. Mehr Details zu diesem Thema: https://accounting-forum.ch/d/250-bvg-bei-mehreren-arbeitgebern
Beste Grüsse,
Franziska
7 Tage später
6 Monate später
RomanKeller hat die Versicherungen Gelöst Themen hinzugefügt und die Digital und Software Thema entfernt.