Hallo zusammen Unsere neue Mitarbeiterin ist im Teilzeitpensum (50%) beschäftigt. Muss sie bei der Pensionskasse versichert werden? Danke für eure Antworten!
Vermeiren Hi Mitarbeiter im Teilzeitpensum sind obligatorisch BVG versichert, sofern der Jahreslohn über der Eintrittsschwelle liegt (2020: 21'330 CHF). Bei Teilzeitanstellung bei mehreren Arbeitgebern gibt es mehrere Konstelationnen. Mehr Details zu diesem Thema: https://accounting-forum.ch/d/250-bvg-bei-mehreren-arbeitgebern Beste Grüsse, Franziska
Vermeiren Hallo Vermeiren Für die BVG-Pflicht ist auch die Anstellungsdauer entscheidend. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen von weniger als 3 Monate entsteht keine BVG-Pflicht. LG