Hallo zusammen

Ich funktioniere jetzt als eine Einzelfirma und ich weiss nicht ob es den Unterschied für die Buchhaltung gibt. Das ist das erste Jahr für meine selbständige Erwerbstätigkeit. Was ich abziehen darf und was nicht? Betreffend Mittagessen, oder Abendsessen in der Stadt, allein oder mit den Klienten, gibt es Begrenzungen, was und wie viel ich aus dem Firmenkonto bezahlen kann?

Besten Dank für eure Antworten

Points: 10

    Hi Anne

    Als Einzelunternehmerin dürfen Sie das Geld nach Bedarf frei einzahlen und auszahlen. Dennoch dürfen nur die tatsächlich angefallenen Kosten mit dem geschäftlichen Bedarf als Aufwand erfasst werden. Dazu gehören auch die geschäftsrelevanten Verpflegungskosten und Kundenbetreuung. Es gibt keine bestimmte Limite. Grundsätzlich muss es natürlich verhältnismässig mit dem erzielten Umsatz sein.

    Was das Kundenessen betrifft: auf dem Beleg muss der Zweck des Essens und der Name des Kunden notiert werden. Das ist eine der Ausgabenkategorien, die von der Steuerverwaltung natürlich am genausten geprüft wird und deshalb sorgfältig dokumentiert werden sollte.

    LG
    Lana_S

    Points: 100
      Lana_S änderte den Titel von Einzehlfirma: was ich abziehen darf und was nicht? zu Einzelfirma: was ich abziehen darf und was nicht?.
        7 Monate später
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