Hi,
Die Mitarbeiter, die in der Quarantäne bleiben sollen, sind aber nicht erkrankt, haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitsenschädigung. Sie können für diese Mitarbeiter eine Corona Erwerbsersatzentschädigung beantragen. In diesem Fall verpflichten Sie sich als Arbeitgeber den vollen Lohn während der Abwesenheit infolge Quarantäne abzurechnen.
Ich hoffe, das meine Antwort hilfreich war.
Beste Grüsse,
Leanna