Hallo,

Einige meine Mitarbeiter sollen in der Quarantäne bleiben. Wie soll man diese in der Lohnabrechnung anzeigen? Haben sie Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung in diesem Fall? Falls nein, wie kann man das Geld rückerstatten?

Freundliche Grüsse,
H.

Points: 10

    Hi,

    Die Mitarbeiter, die in der Quarantäne bleiben sollen, sind aber nicht erkrankt, haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitsenschädigung. Sie können für diese Mitarbeiter eine Corona Erwerbsersatzentschädigung beantragen. In diesem Fall verpflichten Sie sich als Arbeitgeber den vollen Lohn während der Abwesenheit infolge Quarantäne abzurechnen.

    Ich hoffe, das meine Antwort hilfreich war.
    Beste Grüsse,
    Leanna

      6 Monate später
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