Liebe Community
Wir haben neulich leider einem Mitarbeiter kündigen müssen. Den Lohn aber wird er noch bis Ende Februar erhalten. Können wir für den Abschluss 2017 eine Rückstellung bilden?
Danke für ein kurzes Feedback!
Bildung einer Rückstellung bei Kündigung
5 Tage später
Guten Tag
In Ihrem Fall ist es glasklar, dass eine Rückstellung sogar zu bilden ist und das unabhängig von der Regelung, nach der die Buchhaltung bei Ihnen geführt wird (Art. 960e OR, SGF23). Gründe: Ereignis der Vergangenheit (Lohnzahlung in 2018, Kündigung in 2017), vereinbarte Verpflichtung (zur Lohnzahlung), Mittelabfluss ist durch die Verpflichtung sicher.
Viele Grüsse
Denys
4 Monate später
Einen guten WEKA-Artikel zu Rückstellungen findest du übrigens hier: https://www.weka.ch/themen/finanzen-controlling/rechnungswesen/jahresabschluss/article/rueckstellungen-handelsrechtliche-vorschriften-und-die-steuerrechtlichen-moeglichkeiten/
3 Jahre später
RomanKeller hat die Buchhaltung Gelöst Themen hinzugefügt.