Ich habe als Einzelunternehmer ja keine strikte Trennung beruflich/privat bzgl. Steuern. Darum frage ich mich, ob ich in der Buchhaltung beide Mietkautionen, Privatwohnung und Büro erfassen soll? Weiss hierzu jemand einen Rat?
Hab unterdessen eine Antwort vom Steueramt bekommen...Kautionen gehören demnach ins Wertschriftenverzeichnis: "Mietkautionen für Wohnung und Büro"
Die Konten für Mietkautionen sind im Wertschriftenverzeichnis aufzuführen. Die Geschäftskonten (z.B. Mietkaution für Büro) sind als Geschäftskonten zu kennzeichnen gemäss Legende im Wertschriftenverzeichnis und werden somit von den privaten Konten abgezogen. Damit dennoch eine Besteuerung erfolgt sind diese Geschäftskonten in der Bilanz aufzuführen."