Hallo zusammen

Ich habe die Bewilligung für die Pauschalspesen vom Steueramt erhalten und möchte noch ein paar Fragen abklären:

  • Sind die Pauschalspesen AHV-Pflichtig? Ich würde sie zusammen mit dem Lohn auf monatlichem Basis auszahlen.
  • Wie soll ich mit kleine Beträge bis CHF 50 vorgehen? Verstehe ich richtig, dass ich sie selbst beglichen soll, oder können sie durch Geschäftskonten laufen?
  • Darf ich die MwSt. von solchen kleinen Beträgen abziehen?

Vielen Dank,
Beste Grüsse
Mario

Points: 10
    21 Tage später

    Hallo,

    Die Pauschalspesen sind nicht AHV-Pflichtig, weil diese ein Mechanismus der Kostenerstattung ist.
    Die Repräsentation-, Reise- und andere Kostentypen erwähnt im Spesenreglement die weniger als CHF 50 sind, sollen Sie selbst bezahlen. Wenn Sie solche Aufwände mit den Geschäftskonten bezahlen, verpflichten Sie diese an die Firma rückerstatten.
    Die Mehrwertsteuer ist auch nicht abzuziehen.

    Ich hoffe, meine Antwort war hilfreich.
    Beste Grüsse,
    Leanna

      4 Tage später
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