Hallo,
Die Pauschalspesen sind nicht AHV-Pflichtig, weil diese ein Mechanismus der Kostenerstattung ist.
Die Repräsentation-, Reise- und andere Kostentypen erwähnt im Spesenreglement die weniger als CHF 50 sind, sollen Sie selbst bezahlen. Wenn Sie solche Aufwände mit den Geschäftskonten bezahlen, verpflichten Sie diese an die Firma rückerstatten.
Die Mehrwertsteuer ist auch nicht abzuziehen.
Ich hoffe, meine Antwort war hilfreich.
Beste Grüsse,
Leanna