Hallo
Eine Kleinst-GmbH nutzt für die Büroarbeiten die Privatwohnung des geschäftsführenden Gesellschafters. Dafür hat die GmbH ein Telefon-/Internetabo im Privatdomizil des "Inhabers" abgeschlossen und bezahlt. Natürlich wird dieses zugleich für die private Kommunikation gebraucht. Die saldobesteuerte GmbH verrechnet daher dem "Inhaber" 50 % dieser Abokosten (Wert unter unabhängigen Dritten) zuzüglich 7,7 % MwSt zu Lasten seines Verrechnungskontos. Daraus ergeben sich folgende Fragen:

1) Ist dieses Vorgehen korrekt?
2) Erfolgt die ertragsseitige Buchung auf "Erlös aus L. u. L." oder "Übrige Erlöse aus L. u. L. (3600)"?
2) Gemäss MIB08 Privatanteile, Ziff. 9.2/9.3 würde ich den regulären oder - im Fall von zwei bewilligten - den höheren Saldosteuersatz nehmen. Ist das korrekt?

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    8 Tage später

    Hallo Roman
    1) Grundsätzlch ist das richtig. Du kannst aber auch den Pauschalwert von 1000 CHF pro Jahr abrechnen (siehe Beispiel 5, Nr. 9.5, MWST-Info 08).
    2) Ich würde eher Aufwandsminderung machen - das ist kein Erlös.
    3) Wenn du die Leistung nicht einem Betriebsteil zuordnen kannst, dann ja, musst du den grösseren Saldosteuersatz nehmen.
    LG

      Danke, Monika.

      Points: 35
        4 Monate später
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