Hallo
Jetzt mit den Jahresabrechnungen sind sie wieder da: Die Schlussabrechnungen bei den Personenversicherungen werden noch im 2020 gemacht und als Nettoguthaben oder -schuld in den Aktiven bzw. Passiven bilanziert. Im 2021 treffen dann die Schlussabrechnungen der Versicherungsgesellschaften ein und es resultiert in der Regel eine Differenz von wenigen Franken. Wie verfahrt ihr mit diesen Differenzen? Bucht ihr diese über die ordentlichen Sozialversicherungsaufwandskonten (5xxx) oder als periodenfremde Aufwände und Erträge (87xx)?
Wohin mit kleinen Differenzen
6 Tage später
Hallo Roman
Ich würde so machen:
- Wenn die Schlussrechnung der Versicherungsgesellschaften früher ankommt, als du den Jahreabschluss fertigstellst, dann würde ich die ordentlcihen Sozialversicherungsaufwandskonti nehmen.
- Wenn du die Schlussrechnung bekommst, wenn dein Jahreabschluss bereits fertig und unterschrieben wird, würde ich deine zweite Variante (periodenfremde Aufwände und Erträge) verwenden.
Freundliche Grüsse
Kamila
Danke, Kamila
4 Monate später
RomanKeller hat die Buchhaltung Gelöst Themen hinzugefügt.