Hallo. Ich habe im 2020 einen Auftrag über 30'000 CHF ausgeführt. Davon wurden bis 31.12.2020 "nur" 20'000 CHF in Rechnung gestellt. Die verbleibenden 10'000 CHF muss ich jetzt im 2021 einfordern.
Das Steueramt meint, ich müsse die kompletten 30'000 CHF im 2020 versteuern. Kann das sein?
Ich bin anderer Meinung...Nur das zu versteuern was ich tatsächlich erhalten habe...
Wie steht ihr dazu? Wäre froh um eure Meinung.