Guten Morgen
Unser Geschäftsführer (Ehemann der GmbH - Inhaberin) erhält eine entsprechende Erwerbsersatzentschädigung bedingt durch Corona seit Dezember 2020. Diese wird aber seitens der SVZ direkt auf sein Privatkonto (EO-Entschädigung+AHV/IV/EO/ALV-Beiträge)ausbezahlt.
Bis November hat er ein reguläres Gehalt mit Kinderzulage und Verrechnung Firmenwagen bekommen. Dadurch stellt sich für mich die Frage:
-Wie kann, bzw. muss ich diese Erwerbsersatzentschädigung für Dezember in der Lohnabrechnung verbuchen, obwohl diese nicht über das Geschäftskonto gezahlt worden sind.
Als Lohnbuchhaltungsprogramm nutzen wir EasySalary.
Würde mich freuen, wenn mir da einer helfen kann. Im Internet bin ich leider auch nicht fündig geworden.
Gruss
Axel