Hallo Community.
Ich bin verwirrt und benötoge eure Hilfe. Im Gesetz steht, dass „Naturärzten und Naturärztinnen … Angehörigen ähnlicher Heil- und Pflegeberufe erbrachten Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, soweit die Leistungs¬erbringer und Leistungserbringerinnen über eine Berufsausübungsbewilligung verfügen“ von der MWST-Pflicht ausgenommen werden. Soweit ich weiss, benötige ich keine Bewilligung (Shiatsu-Praxis). Das gilt aber als Naturheilkunde. Bin ich MWST-pflichtig oder doch nicht?
Besten Dank im Voraus!
Liebe Grüsse
Anna

Points: 10
  • Soweit ich weiss: Im Kanton Bern benötigt man eine Berufsausübungsbewilligung des Kantonsarztamts, damit die MWST-Ausnahme erlaubt wird. Also in deinem Fall ist das verwehrt. Du kannst übrigens auch beim Steueramt nachfragen, die können dich auch kurz beraten.
    Freundliche Grüsse
    Roger

Hallo Anna.
Du selbst bist leider in jedem Fall steuerpflichtig 😁 Aber vielleicht sind die Dienstleistungen, die du anbietest, von der Steuerpflicht ausgenommen bzw. befreit. Ich kann hier leider nichts genauer sagen, weil dies in jedem Kanton separat geregelt wird. Zum Beispiel: In Zürich benötigst du eine Bewilligung (zur Titelführung), damit die Leistung als Ausnahme anerkannt wird. Aber grundsätzlich ist die selbständige Berufsausübung auch ohne Bewilligung erlaubt. Das ist nicht trivial! Ich würde empfehlen, Dich an einem MWST-Experten zu wenden, der sich in deinem Kanton auskennt.
Freundliche Grüsse
Kamila

Points: 180

    Danke, Kamila. Ich bin aus Bern, hier brauche ich keine Bewilligung.

    Points: 10

      Soweit ich weiss: Im Kanton Bern benötigt man eine Berufsausübungsbewilligung des Kantonsarztamts, damit die MWST-Ausnahme erlaubt wird. Also in deinem Fall ist das verwehrt. Du kannst übrigens auch beim Steueramt nachfragen, die können dich auch kurz beraten.
      Freundliche Grüsse
      Roger

      Points: 30
        3 Monate später
        Eine Antwort schreiben…