Hallo Anna.
Du selbst bist leider in jedem Fall steuerpflichtig 😁 Aber vielleicht sind die Dienstleistungen, die du anbietest, von der Steuerpflicht ausgenommen bzw. befreit. Ich kann hier leider nichts genauer sagen, weil dies in jedem Kanton separat geregelt wird. Zum Beispiel: In Zürich benötigst du eine Bewilligung (zur Titelführung), damit die Leistung als Ausnahme anerkannt wird. Aber grundsätzlich ist die selbständige Berufsausübung auch ohne Bewilligung erlaubt. Das ist nicht trivial! Ich würde empfehlen, Dich an einem MWST-Experten zu wenden, der sich in deinem Kanton auskennt.
Freundliche Grüsse
Kamila