Hallo zusammen

Als Versicherungsmakler zahlen wir regelmässig eine Courtage respektive Provision an unsere Vermittler, mit welchen wir einen Vermittler- oder Agenturvertrag haben. Dabei ist die Höhe des Betrags ein Prozentsatz aus den jährlichen eingegangenen Prämien der vermittelten Kunden.

Sollen wir diese Beträge über 3493 Provisionen an Dritte (Erlösminderung) verbuchen?

Danke für eine rasche Antwort.

Gruss
Georg

Points: 5
    2 Monate später

    Hallo Georg
    Bei diesem Geschäftsfall handelt es sich aus meiner Sicht eher um einen Aufwand, welchen du über die Klasse 4 buchen solltest. Bei deiner vorgeschlagenen Vorgehensweise sehe ich das Bruttoprinzip gemäss OR Art. 958c Abs. 1 Ziff. 7 verletzt. Sollte der Vermittler zudem eine natürliche Person sein, müsste die Provision allenfalls noch als Lohn deklariert und somit auch die AHV abgerechnet werden.
    Grüsse
    Pascal

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