Hallo zusammen,
vor kurzem stand ich vor einer Fragestellung, die mich irritierte. Ich habe gelernt, wie man Wertminderungen basierend auf der Nutzungsdauer des Anlagevermögens berechnen kann. Das habe ich verstanden. Meine Frage orientiert sich bezüglich der Vermögensgegenstände aber hinsichtlich eines weiteren Aspekts. Wie muss man die jährliche Abschreibung berechnen, wenn die Nutzungsdauer des Anlagevermögens nicht festgelegt ist? In meinem Fall habe ich die Absicht, eine neue Immobilie inklusive eines Grundstückes zu kaufen. In diesem Fall verstehe ich nur Bahnhof. Kennt sich irgendjemand mit diesem Thema aus und kann ein Paar Ideen einbringen?
Abschreibung der Vermögensgegenstände ohne zeitlich begrenzte Nutzung
Hallo.: Es ist gar nicht so kompliziert. Es gibt zahlreiche Vermögensgegenstände, deren Nutzung nicht zeitlich begrenzt ist. Dazu gehören Grundstücke. Für derartige Anlagevermögen lassen sich keine planmässigen Abschreibungen vornehmen. Normalerweise werden sie gemäss den Anschaffungskosten bewertet.
Vielen Dank für Ihre Hilfe. Teils ist es klarer für mich geworden, teils gibt es eine andere Irritation. Wenn man diesen Ansatz wählt, muss der Buchwert solcher Anlagevermögen mit der Zeit unverändert bleiben, nehme ich an. Oder muss man den Buchwert irgendwie nach einer speziellen Formel korrigieren?
- Best Answerset by RomanKeller
Es gibt Situationen, bei denen ausserplanmässige Abschreibungen vorkommen können. Z. B., falls eine ausserordentliche Minderung des Wertes eintritt. In dieser Situation darf man den Buchwert auf den niedrigeren Zeitwert herabsetzen. Unter der Voraussetzung, dass es sich um eine langfristige Entwicklung handelt, darf man den Buchwert gemäß einer dauerhaften Wertminderung reduzieren. In der Regel kann lediglich die durchgeführte Prüfung festlegen, ob der Wert der Vermögensgegenstände dauerhaft unter den fortgeführten Anschaffungskosten liegt.
Danke für die kurze aber umfassende Antwort.