Hallo zusammen,
vor kurzem stand ich vor einer Fragestellung, die mich irritierte. Ich habe gelernt, wie man Wertminderungen basierend auf der Nutzungsdauer des Anlagevermögens berechnen kann. Das habe ich verstanden. Meine Frage orientiert sich bezüglich der Vermögensgegenstände aber hinsichtlich eines weiteren Aspekts. Wie muss man die jährliche Abschreibung berechnen, wenn die Nutzungsdauer des Anlagevermögens nicht festgelegt ist? In meinem Fall habe ich die Absicht, eine neue Immobilie inklusive eines Grundstückes zu kaufen. In diesem Fall verstehe ich nur Bahnhof. Kennt sich irgendjemand mit diesem Thema aus und kann ein Paar Ideen einbringen?