Das Problem sehe ich darin, dass ein Kommissionär in diesem Fall gemäss Gesetz kein Eigentum am Kommissionsgut erwirbt. Schliesslich verbleibt das Eigentum beim Kommittenten. Der Kommittent muss das Kommissionsgut bilanzieren. Es gibt keine Alternative. Was den Kommissionär angeht: Er darf die Kommissionsware zu keinem Zeitpunkt bilanzieren, da er weder zivilrechtlicher noch wirtschaftlicher Eigentümer ist.
Kommissionsverkauf. Warenbuchhaltung beim Kommissionär
Ach so! Der Grund dafür liegt im Eigentumsrecht. Ich vermute, dass beim Warenverkauf diverse Buchhaltungssätze genutzt werden müssen?
Richtig. Sie stellen dem Käufer eine Rechnung aus und ab diesem Moment entsteht eine Forderung an den Kunden sowie gleichzeitig eine Verbindlichkeit gegenüber dem Kommittenten. Anschliessend muss der Kommissionär seine Verkaufsprovision gemäss Kommissionsvertrag buchen. So verbucht er einerseits die Forderung an den Kommittenten und andererseits die Provisionsumsätze. Letztlich überweist er die Summe aus den Verkäufen, die um die Verkaufsprovision reduziert wurde. Dabei löscht er seine Verbindlichkeiten und Forderung an den Kommissionär. So funktioniert es im Prinzip. Die Ergebnisse dieser Transaktionen beeinflussen auch die Erfolgsrechnung Ihrer Firma.
Vielen Dank für diese tiefgreifende Erklärung. Das bringt Licht ins Dunkel)
Hallo zusammen,
vor kurzem bin ich auf die Idee gekommen, die Waren als Kommissionär zu verkaufen. Es handelt sich um Waren, die ich von einem anderen Geschäft beziehe. Momentan bin ich unschlüssig und kann mich noch nicht entscheiden, wie ich eine derartige Transaktion in meiner Firma bilanzieren kann - und ob ich das überhaupt machen soll. Hat irgendjemand eine Idee? Danke im Voraus.