Hi,
Ich habe ziemlich viel Zeit damit verbracht, unterschiedliche Aspekte bei Abschreibungen zu identifizieren. Im Kern handelt es sich um verschieden Abschreibungsmethoden, Wertminderungen und so weiter und so fort. Trotzdem bin ich bei der Frage unsicher, wie man die Nutzungsdauer der Anlagevermögen festlegt und ob diese in der Schweiz frei bestimmbar ist. Sollten Sie dazu Informationen haben, würde ich mich über eine Rückmeldung sehr freuen.

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  • Die Fixierung der Nutzungsdauer von Anlagevermögen wird in einzelnen Ländern individuell ausgelegt. In Österreich beispielsweise wird die Nutzungsdauer durch Schätzung fixiert. In Deutschland dagegen benutzt man die AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Darum sind viele Menschen in dieser Hinsicht ein wenig irritiert. Was unseren Fall angeht: Die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes ist in der Schweiz nicht frei wählbar.

Die Fixierung der Nutzungsdauer von Anlagevermögen wird in einzelnen Ländern individuell ausgelegt. In Österreich beispielsweise wird die Nutzungsdauer durch Schätzung fixiert. In Deutschland dagegen benutzt man die AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Darum sind viele Menschen in dieser Hinsicht ein wenig irritiert. Was unseren Fall angeht: Die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes ist in der Schweiz nicht frei wählbar.

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    Vielen Dank! Übrigens: Könnten Sie auch darstellen, wie ich die Nutzungsdauer eines Fahrzeuges festlegen kann? Ich meine ein Auto.

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      Es gibt spezielle Bestimmungen, die den maximalen Prozentsatz der Abschreibungen je nach Ausrüstung bestimmen. Diese können je nach Kanton unterschiedlich aussehen. Für alle Motorfahrzeuge gilt die Regel, dass der jährliche Prozentsatz im Schnitt 20% beträgt. Die Nutzungsdauer beläuft sich in diesem Fall auf fünf Jahre.

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        Vielen Dank. Die Situation ist also nicht so kompliziert, wie ich gedacht hatte. Danke nochmal.

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          2 Monate später
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