Hallo zusammen. Ich habe kurz gehört, dass die Apotheker jetzt auch zu den Angehörigen von Heil- und Pflegeberufen gehören und von der MWST-Pflicht ausgenommen werden. Sind die Medikamente jetzt auch von der MWST-Pflicht ausgenommen?
Liebe Grüsse
Gabi
MWST-Pflicht für Apotheken
5 Tage später
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Hallo Gabi
Nein, die Apotheker haben vorübergehend die Erlaubnis bekommen, ausgenommene Leistungen, nämlich eine Impfung gegen COVID, anzubieten. Diese Regelung gilt nur bis Ende 2021 (31.12.2021) und wurde nur zu diesem Zweck eingeführt. Zumindest habe ich diese Regelung so verstanden – von Medikamenten habe ich nichts gehört.
Freundliche Grüsse
Roman Keller
2 Monate später