Obwohl es gemäss dem Obligationenrecht nicht obligatorisch ist, müssen Sie sich an der ersten Option orientieren. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass dieser Ansatz mit den IFRS übereinstimmt. Ansonsten können die Summen der Verbindlichkeiten mit dem Zeitraum, in dem sie ausgezahlt werden sollen, nicht übereinstimmen. Es verfälscht im Endeffekt die Realität bezüglich der Liquidität des Unternehmens. Sprich, es sollte folgendermassen funktionieren: Der Teil der Verbindlichkeiten, die im ersten Jahr zurückgezahlt werden, verbuchen Sie als kurzfristige Verbindlichkeiten auf dem ersten Konto. Der Rest, der im Zeitraum von 1 bis 7 Jahren zurückzuzahlen ist, verbuchen Sie auf dem zweiten Konto als langfristige Verbindlichkeiten. So funktioniert es.