Hallo Kollegen,
vergangene Woche hat mich ein Freund besucht und ein altes Bild meiner Oma entdeckt. Er glaubt, dass es teuer sein könnte und ich dafür wahrscheinlich Steuern zahlen muss. Können Sie mir bitte helfen? Ich möchte keine Konflikte mit dem Steueramt haben.

Mit freundlichen Grüssen
Thomas

    Hi=)
    Zuerst würde ich Ihnen raten, das Bild professionell bewerten zu lassen. Für die Ermittlung des für die Vermögenssteuer relevanten Wert eines Kunstwerks ist die Höhe des Verkehrswertes. Es Der spielt eine große Rolle für die Abgrenzung zwischen Hausrat und Investition.
    Beispielsweise hat das Züricher Verwaltungsgericht 2012 festgehalten, dass falls der Verkehrswert höher als CHF 150'000 wird, solche Gegenstände als steuerbares Vermögen eingestuft werden.
    Der gibt je nach Kanton grosse Unterschiede in Bezug auf die steuerliche Behandlung von Kunstwerken, Wohnsitzgemeinde und Höhe des Reinvermögens.
    In welchem Kanton wohnen Sie gerade?

    • hat auf diesen Beitrag geantwortet.
    • Martina gefällt das
      4 Tage später

      Im Kanton St. Gallen gelten Kunstgegenstände, die nicht teuer sind, grundsätzlich zum steuerfreien Hausrat. Übersteig deren Wert jedoch deutlich das gemeinhin Übliche oder kann mit ihnen erhebliche Wertzuwachsgewinne erzielt werden, unterliegen sie der Vermögenssteuer. Steht der Wert des Gegenstandes in einem krassen Missverhältnis zu den Wohnverhältnissen des Steuerpflichtigen, dann besteht die Vermutung, dass der Kunstgegenstand als Kapitalanlage dient. Entscheidend ist schliesslich aber stets der Einzelfall. Darum ist Ihnen es so wichtig, eine professionelle Bewertung vornehmen zu lassen.

        Ich kann Ihnen sagen, dass persönliche Gebrauchsgegenstände und Hausrat nicht besteuert und müssen nicht in der Steuererklärung deklariert werden. Davon erfasst sind Gebrauchsgegenstände des Alltags wie Möbel, Küchenutensilien, Teppiche und auch Bilder.

        • hat auf diesen Beitrag geantwortet.

          D_Busse Teilweise haben Sie recht. Es ist oft schwierig zu sagen, unter welchen Voraussetzungen ein Kunstwerk als Hausrat beziehungsweise persönlicher Gebrauchsgegenstand gilt. Für die Beurteilung ist auf den Einzelfall abzustellen. Entscheidend sind die Zweckbestimmung des Gegenstandes, die tatsächliche Verwendungsart sowie die finanziellen Verhältnisse des Steuerpflichtigen.

            Hallo Leute! Ich habe eine ähnliche Geschichte. Aber ich habe ein Bild von meiner Oma geerbt. Gibt es darauf auch irgendwelche Steuern?

            • hat auf diesen Beitrag geantwortet.

              Martina In Bezug auf die Erbschaftssteuer sind die Nachkommen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer in der überwiegenden Mehrheit der Kantone befreit. Trotzdem soll man die Kunstwerke deklarieren und falls es teuer wird, die Vermögensteuer zahlen.

                ein Monat später
                4 Jahre später

                TiMM_Jurist
                Hey, obwohl dies eine sehr alte Atwort ist möchte ich meine Frage trotzdem darauf stützen.
                Hat das Gericht das über ein Kunstwerk gesagt oder über mehrere zusammen?
                Und wer bewertet das?
                Was passiert, wenn es Meinungsverschiedenheiten zwischen den Experten gibt?
                Gibt es seitdem ein neues Urteil (da die Inflation den Preis verändert)?

                Ich frage aus Interesse, da es sich um einen reallen Fall meines engsten Fruende handelt.

                Points: 5
                  Eine Antwort schreiben…