Im Kanton St. Gallen gelten Kunstgegenstände, die nicht teuer sind, grundsätzlich zum steuerfreien Hausrat. Übersteig deren Wert jedoch deutlich das gemeinhin Übliche oder kann mit ihnen erhebliche Wertzuwachsgewinne erzielt werden, unterliegen sie der Vermögenssteuer. Steht der Wert des Gegenstandes in einem krassen Missverhältnis zu den Wohnverhältnissen des Steuerpflichtigen, dann besteht die Vermutung, dass der Kunstgegenstand als Kapitalanlage dient. Entscheidend ist schliesslich aber stets der Einzelfall. Darum ist Ihnen es so wichtig, eine professionelle Bewertung vornehmen zu lassen.