Gemäss dem Gesetz hat Ihre Ehepartnerin einen Anspruch auf ihren Geschäftsanteil, auch unter der Voraussetzung, dass sie dort lediglich in Teilzeit angestellt war. Obwohl im Fall des Einzelunternehmens eine Aufspaltung in Geschäfts- und Privatvermögen erforderlich ist, wird das Eigentum zwischen der Privatperson und Ihrer Einzelfirma nicht gesetzlich getrennt. Der Gesetzgeber unterstellt, dass Sie und Ihre Ehepartnerin während der Ehe unterschiedlich hohe Vermögenswerte erwirtschaftet haben. Der Wertzuwachs der Einzelfirma basiert auf dem Engagement beider Ehepartner und wurde nur deshalb erreicht, weil beide sich bei der tagtäglichen Tätigkeit unterstützten. Wenn Ihre Ehepartnerin den Anspruch auf Eigentum erhebt, sind Sie gezwungen, diese Summe auszuzahlen. Die Kapitalbasis Ihrer Einzelfirma wird dadurch deutlich geschmälert. Es kann im Endeffekt die Liquiditätslage des Unternehmens sehr stark verschlechtern. Manche sind sogar gezwungen, das Geschäft zu verkaufen.
mit freundlichen Grüssen,
Christoph Brumm