Hi Leute.
Ich brauche dringend eure Hilfe. Das vor kurzem aufgetretene Problem sieht folgendermassen aus. Ich bin ein Einzelunternehmer, schon fünf Jahre lang. Kurz zusammengefasst, ich habe eine private Brauerei im Eigentum. Vor nicht allzu langer Zeit haben wir, meine Ehepartnerin und ich, die Entscheidung getroffen, uns scheiden zu lassen. Sie war bei der Firma ein paar Jahre tätig. Mein Privateigentum soll ich mit meiner Ehepartnerin scheiden. Das ist auch keine Diskussion. Aber was das Geschäft angeht, höre ich diametral entgegengesetzte Meinungen. Meine Frage lautet folgendermassen: Hat meine Ehepartnerin das Recht auf die Hälfte meines Geschäfts, unter der Voraussetzung, dass sie meistens als Hausfrau zu Hause arbeitete und nur kurze Zeit im Unternehmen tätig war?
Vermögen eigener Einzelfirma während der Scheidung mit Ehepartnerin
Hallo Alex!
Ich vermute, dass Sie keinen Ehevertrag haben. Oder? Übrigens haben Sie ihr Unternehmen im Stand der Ehe gegründet?
mit freundlichen Grüssen,
Christoph Brumm
Na klar. Es gibt keinen Ehevertrag. Das ist der Grund, weswegen das Problem aufgetreten war. Ich gründete mein Unternehmen, als ich meine jetzige Ehepartnerin geheiratet habe. Spielt die Tatsache eine Rolle in dieser Situation?
Gemäss dem Gesetz hat Ihre Ehepartnerin einen Anspruch auf ihren Geschäftsanteil, auch unter der Voraussetzung, dass sie dort lediglich in Teilzeit angestellt war. Obwohl im Fall des Einzelunternehmens eine Aufspaltung in Geschäfts- und Privatvermögen erforderlich ist, wird das Eigentum zwischen der Privatperson und Ihrer Einzelfirma nicht gesetzlich getrennt. Der Gesetzgeber unterstellt, dass Sie und Ihre Ehepartnerin während der Ehe unterschiedlich hohe Vermögenswerte erwirtschaftet haben. Der Wertzuwachs der Einzelfirma basiert auf dem Engagement beider Ehepartner und wurde nur deshalb erreicht, weil beide sich bei der tagtäglichen Tätigkeit unterstützten. Wenn Ihre Ehepartnerin den Anspruch auf Eigentum erhebt, sind Sie gezwungen, diese Summe auszuzahlen. Die Kapitalbasis Ihrer Einzelfirma wird dadurch deutlich geschmälert. Es kann im Endeffekt die Liquiditätslage des Unternehmens sehr stark verschlechtern. Manche sind sogar gezwungen, das Geschäft zu verkaufen.
mit freundlichen Grüssen,
Christoph Brumm
Ganz offen gesagt, sieht das Problem echt ernst aus. Gibt es irgendwelche Lösungen in dieser Situation?
Theoretisch kann man zwei unterschiedliche Wege einschlagen: Entweder im Vorfeld einen Ehevertrag abschliessen, was in Ihrem Fall nicht relevant ist. Oder eine vernünftige Regelung, das heisst eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen. Damit modifizieren Sie den gesetzlich vorgesehenen einmaligen Zugewinnausgleich, in dem der Auszahlungszeitraum verlängert wird und die Finanzlage Ihres Geschäfts nicht so stark unter Druck setzt.
mit freundlichen Grüssen,
Christoph Brumm
Aus meiner Sicht ist das die beste Lösung dieser Situation. Mal sehen, was daraus wird. Danke für Ihre Hilfe.