Hallo Profi,
seit kurzem stehe ich vor einem Problem, bei dem ich mir nicht sicher bin, ob ich es richtig lösen kann. Ich möchte das Eigenkapital meiner GmbH erhöhen, aber nicht durch Bareinzahlung, sondern durch Sacheinlage bzw. Fahrzeuge, die im Eigentum meines zukünftigen Businesspartners sind. Ich möchte einen umfassenden Ratschlag bekommen, ob diese Vorgehensweise überhaupt möglich und zulässig ist.
Kapitalerhöhung durch Einbringung von Sacheinlagen
Hallo. Die Kapitalerhöhung eines Unternehmens kann durch Einbringung von Vermögensgegenständen als Sacheinlage bargeldlos erhöht werden. Dazu gehören Immobilien und mobile Vermögensgegenstände oder immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente, Warenzeichen, Urheberrechte, Lizenzen. Das ist kein Problem. Ein Gesellschafter(in) darf im Übrigen seine/ihre Beteiligungsanteile theoretisch in unterschiedlichen Formen zahlen: Barkapital, Einbringung von Vermögensgegenständen, Verrechnung eines Darlehens. Könnten Sie Ihren Fall präziser beschreiben?
Ich habe die Absicht, das Kapital meiner Gesellschaft durch Beteiligung eines weiteren Partners zu erhöhen. Es besteht die Möglichkeit, dass er seine Einbringungen nicht durch Bareinzahlung, sondern in Form von Vermögensgegenständen wie bzw. einem Paar Fahrzeuge einbringen wird. Gibt es wichtige gesetzliche Anforderungen in meinem Fall?
Eindeutig. Die Eigentumsübertragung von Fahrzeugen erfolgt nach dem Bewertungsbericht. So müssen Sie in Ihrem Fall eine Bewertung des neuen Anlagevermögens durchführen, um dem Unternehmen letztlich eine Kapitalerhöhung zu ermöglichen. Wirtschaftlich gesehen bilanzieren Sie die Fahrzeuge zu aktuellen Verkehrswerten. Bevor die Eigentumsübertragung durchgeführt wird, müssen Sie einige juristische Massnahmen ergreifen. Die Gesellschafterversammlung hat den Entscheid zu treffen, die Kapitalerhöhung durchzuführen. Nach dem Gesetz muss der Kapitalerhöhungsbeschluss von mindestens zwei Dritteln der vertretenen Stimmen gefasst und öffentlich beurkundet werden. Die endgültige Entscheidung muss durch eine öffentliche Urkunde über den GV-Beschluss formalisiert werden.
Geil. Vielen Dank für die umfassende Erklärung. Dann sehe ich kein Hindernis auf dem Weg, meinen Plan zu realisieren.
Und noch etwas Abschliessendes! Der Feststellungsbeschluss des VR muss die Kapitalerhöhung einer GmbH und das Einbringen der Fahrzeuge bestätigen, ansonsten ist er nicht rechtskräftig.
OK, alles klar. Danke nochmals.