Hallo
FĂŒr ein internationales Projekt hat mein Team einen Freelancer im Ausland gefunden. Mich interessiert, wie ich alle Dokumente korrekt aufsetze. Hatte jemand Erfahrung in solchen Sachen?
Freelancer als Arbeitnehmer im Ausland
Hey
Soweit ich weiss, zeichnet ihr Arbeitnehmer als GrenzgÀnger. Ich denke, dass in diesem Fall das Erwerbsortsprinzip gilt. Das bedeutet, dass man dort Steuern zahlt, wo man arbeitet.
Lilly
Das stimmt nicht! Ein Freelancer im Ausland muss keine Schweizer Steuern zahlen, da der Arbeitnehmer seine TĂ€tigkeit nicht in der Schweiz ausĂŒbt.
Weil das Schweizer Recht den Begriff «Freelancer» nicht kennt, benutzt man den Begriff âunselbststĂ€ndige TĂ€tigkeitâ. Der Freelancer erstellt einfach seine Rechnung an Sie, Sie bezahlen diese Rechnung und Sie verbuchen sie als Aufwand. Punkt.
Sandra
Hola===)
Keine Panik!)
Der Schweizer Arbeitgeber hat auch die Möglichkeit, im Ausland eine steuerliche BetriebsstĂ€tte zu begrĂŒnden, um so im Ausland steuerpflichtig zu werden. Das hĂ€ngt von der Aufgabe des Arbeitnehmers ab.
Diese Vorgehensweise bietet sich an, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise im Namen und auf Rechnung des Schweizer Arbeitgebers VertrÀge in Ausland abschliessen soll.
Tom
@"Megsam" Im Prinzip ist jede Person, die in der Schweiz arbeitet, der Schweizerischen Sozialversicherung unterstellt. BĂŒrger eines Mitgliedstaates der EU/EFTA, die gleichzeitig eine oder mehrere selbstĂ€ndige und unselbstĂ€ndige TĂ€tigkeiten in der Schweiz ausĂŒben, sind dem Sozialversicherungssystem des Staates unterstellt, in dem die unselbstĂ€ndige TĂ€tigkeit ausgeĂŒbt wird.
In jedem Fall ist die Sozialversicherung eines Freelancers sein persönliches Problem. Der Auftragsgeber muss sich nicht darum kĂŒmmern.