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Keine Panik!)
Der Schweizer Arbeitgeber hat auch die Möglichkeit, im Ausland eine steuerliche Betriebsstätte zu begründen, um so im Ausland steuerpflichtig zu werden. Das hängt von der Aufgabe des Arbeitnehmers ab.
Diese Vorgehensweise bietet sich an, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise im Namen und auf Rechnung des Schweizer Arbeitgebers Verträge in Ausland abschliessen soll.
Tom