Hello Paul,
Wenn die Website deines Unternehmens durch deine Firma selbst erstellt wurde, handelt es sich um einen selbst geschaffenen Vermögenswert.
Die entstehenden Herstellungskosten zieht man als Betriebsausgaben ab.
Für Schweizer KMU-Unternehmen, die hauptsächlich nach OR bilanzieren, empfiehlt sich aufgrund des Vorsichtsprinzips eine eher konservative Haltung bezüglich der Aktivierung immaterieller Anlagen.
Im Obligationenrecht ist dies in Art. 960a OR geregelt.