Hallo Accounting-Community
Das Ausstellen von Rechnungen, Mahnungen und Betreibungskosten ist ja immer mit Aufwand verbunden. Kann ich diesen separat verrechnen?
Gruss
Zgraggen
Hallo Accounting-Community
Das Ausstellen von Rechnungen, Mahnungen und Betreibungskosten ist ja immer mit Aufwand verbunden. Kann ich diesen separat verrechnen?
Gruss
Zgraggen
Rechnungen ausstellen musst du ja sowieso von Gesetzes wegen. Schon nur schon wegen der MWST. Darum würde ich das nicht separat verrechnen – es ist auch nicht Usus. Was ich häufig gesehen habe, ist ein Zuschlag für das Verschicken von physischen Rechnungen. Oder dass bei einem längerfristigen Kontrakt eine generelle Admin-Pauschale verrechnet wird. Auch würde ich immer darauf achten, wie die Kunden auf solche «Zusatzkosten» reagieren.
Gruss
Willi :-)
@ Rechnungen: Sehe ich ähnlich wie Willi
@ Mahnungen: Dieses Thema ist ein bisschen komplizierter. Mahngebühren sind theoretisch schwierig durchsetzbar, da es sich aus deiner Sicht um einen Verzugsschaden handelt, den du nachweisen musst. Die Meinungen gehen in dieser Frage auseinander. Einerseits wird häufig eine zusätzliche Mahngebühr verrechnet (gemäss AGBs), da ja effektiv ein Zusatzaufwand entsteht, der diese Kosten bei weitem übersteigen. Andererseits stellen sich Gerichte und andere Schlaumeier auf den Standpunkt, dass man durch die verzögerte Zahlung keinen Ertragsausfall hat oder diesen zuerst nachweisen muss. Gleichzeitig wird argumentiert, dass das Inkassowesen ähnlich wie die Rechnungsstellung.
Es gibt bereits einen ähnlichen Beitrag zu diesem Thema: https://accounting-forum.ch/d/7-verbuchung-und-h-he-von-mahngeb-hren