Das war früher so. Es ist eigentlich schon seit 2018 erlaubt, auch Gegenstände für den Unternehmensbedarf über die fiktive Vorsteuer abzuziehen. Wichtig ist, dass der Gegenstand beweglich und individualisierbar, also eindeutig identifizierbar ist. Man muss jedoch aufpassen: Für Oldtimer, Kunststücke und Antiquitäten ist kein fiktiver Vorsteuerabzug erlaubt. Das Fahrzeug darf also nicht zu alt sein 🙂
Freundliche Grüsse
Kamila