Hallo zusammen.
Soweit ich weiss führen alle Subventionen und staatlichen Hilfen zu einer Vorsteuerkürzung. Seit Mai gilt das nicht für die Covid-19-Beiträge. Was mir dabei nicht verständlich ist, warum in der Mitteilung folgendes steht: „Die Covid-19-Beiträge sind in der MWST-Abrechnung unter Ziffer 910 zu deklarieren und nicht in Ziffer 200. “ Was hat 200 damit zu tun?
LG
Helga