Hallo zusammen.
Soweit ich weiss führen alle Subventionen und staatlichen Hilfen zu einer Vorsteuerkürzung. Seit Mai gilt das nicht für die Covid-19-Beiträge. Was mir dabei nicht verständlich ist, warum in der Mitteilung folgendes steht: „Die Covid-19-Beiträge sind in der MWST-Abrechnung unter Ziffer 910 zu deklarieren und nicht in Ziffer 200. “ Was hat 200 damit zu tun?
LG
Helga

Points: 35

    Hallo Helga.
    Das hat mich auch verwundert, weil dort die Entgelte aus Leistungen deklariert werden müssen. Die Subventionen sollten eigentlich in Ziffer 420 ausgewiesen werden.
    Freundliche Grüsse
    Kamila

    Points: 180

      Gut, dann bin ich nicht allein, wer das nicht versteht ☺

      Points: 35
        Eine Antwort schreiben…