Hallo zusammen

Wir haben heute die EO-Abrechnung erhalten. Nun möchte ich die Lohnabrechnung für den Mitarbeiter vorbereiten. Folgende Frage dazu: Bei der EO-Abrechnung ist mir aufgefallen, dass die Ausgleichskasse auch den AHV/IV/EO/ALV - Arbeitgeberanteil übernimmt. Für die Lohnabrechnung und somit die Korrektur des UVG nehme ich ausschliesslich den Betrag der Leistungen, ist das Korrekt? Wie verbuche ich den Arbeitgeberanteil richtig? Auf das 5er Konto AHV/IV/EO als Minusposition?

Vielen Dank für die Unterstützung und das Feedback!

Beste Grüsse Thuja

Points: 10
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    20 Tage später

    thuja07 Hallo Thuja
    Zu Deinen Fragen:

    • Für die UVG-Korrektur ist lediglich der Taggeld-Betrag relevant, man soll die EO-Entschädigung ohne AHV/IV/EO/ALV – Arbeitgeberanteil in der Lohnabrechnung aufführen. Ein Beispiel dazu findest Du hier: https://treuhand-suche.ch/forum/d/228-lohnabrechnung-mit-eo-entsch-digung
    • Den Arbeitgeberanteil kannst Du als Aufwandsminderung - wie von Dir beschrieben - verbuchen.

    Beste Grüsse
    Nicole

    Points: 5
      10 Tage später
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