Hallo zusammen.
Ich habe vor etwa 3 Jahren eine Rangrücktrittsvereinbarung für das Darlehen an meine Firma gemacht (ich habe etwa 1/3 des Unternehmens im Besitz). Jetzt gefährdet uns die Überschuldung nicht mehr und ich will den Rangrücktritt auflösen. Leider haben wir die Voraussetzungen dafür in der Vereinbarung nicht beschrieben. Deshalb meint unserer Berater, dass der Rangrücktritt unwiderrufbar ist. Ich finde es irgendwie komisch, weil dies bedeuten würde, dass ich mein Geld nie wiedersehe. Ich möchte dies anfechten. Aber bevor ich tausende Franken einem Anwalt zahle, möchte ich wissen, ob es sich lohnt – gibt es überhaupt irgendwelche Chancen, dass ich damit Erfolg habe?
Vielen Dank im Voraus!
Freundliche Grüsse
Stephan