Hallo community.
Wir haben endliche eine Erstattung der Betreibungskosten von unserem Schuldner erhalten. Nun ist die Frage: Wie muss man diese in der MWST-Abrechnung ausweisen? Muss man überhaupt? Die Überlegung ist folgende: Handelt es sich grundsätzlich um einen Schadenersatz und muss in der Ziffer 910 der MWST-Abrechnung deklariert werden. Ist das richtig?
MfG
Betreibung in der MWST-Abrechnung
Hallo Erna
Ja, das ist richtig. Normalerweise gelten Betreibungskosten als Nicht-Entgelt.
Freundliche Grüsse
Kamila
RomanKeller hat die Erwarte Antwort Thema hinzugefügt.
Hallo allerseits!
Ich habe eine ähnliche Frage: Wir haben die Betreibungskosten nicht vom Schuldner, sondern von einer anderen Firma erhalten, die sich um die Betreibung gekümmert hat. Muss ich diesen Betrag auch in der Ziffer 910 deklarieren?
Danke im Voraus.
Gruss
Claudia M.
16 Tage später
Hallo Claudia
Handelt es sich um eine Weiterverrechnung? Mit oder ohne MWST?
Viele Grüsse
Helga
5 Tage später
Ich vermute, die Weiterverrechnung war ohne MWST. Ich würde diesen Betrag ebenfalls unter der 910 ausweisen.
Freundliche Grüsse
Kamila
Vielen Dank. Das ist richtig, die Rechnung war ohne MWST.
MfG