Hoi Boris
Wenn das Unternehmen das Grundstück und das sich darauf befindliche und nicht fertiggestellte Bauobjekt für sich selbst vorhält, dann gilt es als Immobile- Anlagevermögen. Dieses Vermögen muss entsprechend gebucht werden. Dazu werden sämtliche getragenen Baukosten ins Betriebsvermögen verlegt. Wenn Grundstücke im Bauunternehmen zum Weiterverkauf bestimmt sind, dann gehören sie zum Umlaufvermögen. Grund dafür ist, weil sie für das Bauunternehmen als Waren gelten, deren Verkauf den Erlös erzeugt. In dieser Situation werden Grundstücke als Handelswaren im Lager (Konto 1200 der Kontenrahmen), während getragene Baukosten als unfertige Erzeugnisse gebucht (Konto 1270).
Freundliche Grüsse
Christoph Brumm