Grüezi,
soweit ich weiss existiert seit 2020 die sogenannte Meldepflicht: Die Arbeitsmarktbehörde müssen über freie Stellen für die gewissen Berufe informiert werden. Das gilt für Berufsarten mit schweizweit mindestens 5 Prozent Arbeitslosigkeit. Ich habe die Liste mit diesen Berufen auf der Website arbeit.swiss gefunden. Könnte mir jemand sagen, ob diese Liste für die ganze Schweiz einheitlich gilt? Oder gibt es noch kantonale Versionen? Und noch eine Frage: Muss ich noch besondere Schritte unternehmen oder einfach bei RAV melden und erledigt?
Gruss
Claudia M.
Stellenmeldepflicht
Hallo Claudia
Ja, die Liste gilt für die ganze Schweiz, weil sie auch auf schweizweiten Zahlen basiert. Ich kenne mich nicht besonders gut aus, aber wie ich bereits gehört habe, gibt es irgendwelche kantonalen Unterschiede. Welche das genau sind kann ich leider nicht sagen. Ich würde vorschlagen, einfach deinen zuständigen RAV zu kontaktieren. Dort kannst Du es sofort melden.
Bezüglich deiner zweiten Frage: Was meinst du genau? Zuerst musst du die Ausschreibung ordentlich vorbereiten und alle notwendigen Informationen dort anzugeben. Danach schliesst sich noch eine Sperrfrist an.
Freundliche Grüsse
Kamila
- Bearbeitet
Danke für deine Antwort! Was ist genau mit der Sperrfrist gemeint?
Gruss
Claudia M.
Für gemeldete Stellen gilt ein Publikationsverbot von 5 Arbeitstagen, beginnend am Arbeitstag nach Eingang der RAV-Bestätigung – erst nach Ablauf dieser Frist kann die Stelle öffentlich ausgeschrieben werden.
Freundliche Grüsse
Kamila
Hallo allerseits
Könnt Ihr mir bitte einen Link zur Liste mit den meldepflichtigen Berufen senden?
Viele Grüsse
Luca
- Bearbeitet
Freundliche Grüsse
Kamila
Danke Kamila!
Noch eine letzte Frage: Muss ich die Stelle in jedem Fall melden? Wir haben einen internen Kandidaten und deshalb habe ich eigentlich keine Lust, weitere Bewerbungsgespräch zu führen.
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüsse
Luca
Zum Bewerbungsgespräch bist du sowieso nicht verpflichtet RAV schlägt die Kandidaten vor, aber du musst nicht erklären, warum du den einen oder den anderen nicht geeignet findest. Grundsätzlich gilt: Wenn eine Stelle mit einer Person besetzt wird, die seit mindestens 6 Monaten im Unternehmen arbeitet, ist diese Stelle von der Meldepflicht ausgenommen.
Freundliche Grüsse
Kamila