Hallo Bernie
Ich kenne diesbezüglich keine interne Praxis irgendwelcher Steuerämter, ich kann dir hierzu einfach aus persönlicher Erfahrung berichten. Bei solchen Positionen (alle Dividenden sind rel. kleine Beträge im 2-stelligen Frankenbereich) habe ich einfach reingeschrieben "bereits quellenbesteuert" und dann keinen Betrag. In den Bankauszügen sind diese jedoch alle angegeben, offengelegt und auch gekennzeichnet. Dann kann das Steueramt immer noch damit machen, was es will.
Bisher war es immer so, dass diese dann einfach ignoriert wurden und keine Besteuerung erfolgte, auch nicht auf den Nettowert. Letztendlich spielt das bei solch kleinen Beträgen sowieso keine Rolle, Hauptsache wenig Aufwand. Hinweis: Es handelt sich nicht wie bei Swen (siehe Post oben) um den Kanton Aargau, vielleicht ist es dort tatsächlich anders.
Viele Grüsse, Roman