Hallo zusammen,
Ich hatte mal einen Auftrag (im Ausland), wo ich als Berater das Honorar im Gutschriftverfahren erhalten hatte. Das lief eigentlich alles problemlos und für mich war es bequemer, weil ich nur noch die Stunden melden musste und der Rest dann vom Auftraggeber erledigt wurde.
Bis ich mehrere Jahre später eine Prüfung des Steueramtes hatte und mir dann die Revisorin vorgeworfen hat, dass ich keine Rechnungen für diese Transaktionen gestellt hatte und somit die Buchhaltung nicht ordentlich geführt wurde. Es war mir leider nicht möglich, ihr klarzumachen, wie das Gutschriftverfahren funktioniert, vermutlich hat sie das nicht gekannt und was man nicht kennt kann nicht gut sein (obwohl mein Treuhänder mir versichert hat, dass alles im zulässigen Rahmen abgelaufen ist).
Jedenfalls habe ich nach dieser Erfahrung bei Folgeaufträgen darauf bestanden, wieder das klassische Rechnungsverfahren anzuwenden.