Hallo zusammen,

kürzlich habe ich gehört, dass das Gutschriftverfahren dem Auftragsnehmer viele Vorteile gewährt. Leider konnte ich diesbezüglich keine weiterführende Auskunft finden. Deshalb bin ich zum Schluss gekommen, mal die Fachleute zu befragen. Könnte jemand etwas dazu sagen, wie das Gutschriftverfahren funktioniert und welche Vorteile es dem Auftragsnehmer bringt?

BG
Roger

Points: 35

    Guten Tag Roger

    ehrlich gesagt findet das Gutschriftverfahren in der Schweiz keine ähnlich breite Anwendung, wie im Vergleich zu anderen Ländern. Zentral ist die Idee, dass nicht der Leistungserbringer, sondern der Leistungsempfänger die Rechnung für die erbrachten Leistungen ausstellt. Aus diesem Grund versteht man in diesem Fall unter dem Begriff «Gutschrift» eine umgekehrte Rechnung. Beim klassischen Rechnungsverfahren gilt: 1. Der Lieferant stellt zuerst eine Rechnung an den Kunden aus. 2. Der Kunde bezahlt die Rechnung. 3. Daraufhin liefert der Lieferant die Ware oder erbringt die Dienstleistung. Beim Gutschriftverfahren sieht diese Reihenfolge ganz anders aus: 1. Der Lieferant liefert die Ware / erbringt die Dienstleistung. 2. Der Kunde stellt eine Gutschrift aus und sendet diese an den Lieferanten. 3. Der Kunde bezahlt die von ihm selbst ausgestellte Gutschrift. So funktioniert das Gutschriftverfahren.

    Beste Grüsse
    Christoph Brumm

    Points: 180

      Hallo Christoph

      Danke für Ihre rasche Antwort. Es ist jedoch für mich nicht nachvollziehbar, welche Vorteile das Gutschriftverfahren im Vergleich zum Rechnungsverfahrung bietet? Könnten Sie diesen Aspekt bitte präziser verdeutlichen?

      Points: 35
        5 Tage später

        Ja gerne. Es liegt ja auf der Hand: Der Leistungsempfänger muss nicht auf die Rechnungsstellung warten und keine Rechnungseingangsprüfung durchführen. Ausserdem reduziert der Zahler damit das Fehlerrisiko, weil er selbst die Gutschrift nach Erhalt der Ware ausstellt. Gleichzeitig kann auch der Lieferant davon profitieren, da er zum einen keine Rechnungslast mehr trägt und gleichzeitig stets termingerechte Zahlungen erhält. Zudem muss er keine Zeit für Mahnungen verschwenden.

        Points: 180

          Hallo Christoph

          Mir ist aber dennoch nicht ganz klar: Wieso kommt das Gutschriftverfahren in der Praxis trotz der vielen Vorteile nicht so häufig zum Einsatz?

          Points: 35

            Hallo Roger

            Das ist durchaus eine gute Frage.
            Weil neben den schwerwiegenden Vorteilen auch Voraussetzungen erfüllt sein müssen, die eher schwierig zu realisieren sind. In erster Linie handelt es sich um den notwendigen hohen Vertrauensvorschuss zwischen den Gegenparteien, der in der Regel mit neuen Kunden noch nicht vorhanden ist. Darüber hinaus muss man im Frühstadium nicht unerheblichen Zeitaufwand berücksichtigen, um die notwenigen Voraussetzungen und Bedingungen zu vereinbaren. Das sind wohl die wichtigsten Gründe, warum das Gutschriftverfahren in der Praxis nicht so weit verbreitet ist.

            BG
            Christoph Brumm

            Points: 180

              OK. Super. Ich bin echt dankbar für Ihre Bemühungen und fundierten Erklärungen.

              Points: 35
                ein Monat später

                Hallo zusammen,

                Ich hatte mal einen Auftrag (im Ausland), wo ich als Berater das Honorar im Gutschriftverfahren erhalten hatte. Das lief eigentlich alles problemlos und für mich war es bequemer, weil ich nur noch die Stunden melden musste und der Rest dann vom Auftraggeber erledigt wurde.
                Bis ich mehrere Jahre später eine Prüfung des Steueramtes hatte und mir dann die Revisorin vorgeworfen hat, dass ich keine Rechnungen für diese Transaktionen gestellt hatte und somit die Buchhaltung nicht ordentlich geführt wurde. Es war mir leider nicht möglich, ihr klarzumachen, wie das Gutschriftverfahren funktioniert, vermutlich hat sie das nicht gekannt und was man nicht kennt kann nicht gut sein (obwohl mein Treuhänder mir versichert hat, dass alles im zulässigen Rahmen abgelaufen ist).
                Jedenfalls habe ich nach dieser Erfahrung bei Folgeaufträgen darauf bestanden, wieder das klassische Rechnungsverfahren anzuwenden.

                Points: 5

                  Hallo emu
                  Danke für deine Erfahrung. Leider können auch Steuerkomissaren anders sein. Manchmal finden sie einen Fehler, nur weil sie ihn finden müssen.
                  Ehrlich gesagt habe ich in der Schweiz noch nie die Anwendung der Gutschrift gesehen. Hast du ein Dokument von deinem Kunden erhalten? Er musste dir einen auch bei der Gutschrift schicken.
                  Freundliche Grüsse
                  Kamila

                  Points: 180
                    15 Tage später
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