Hallo! Vor einigen Monaten hatte mein Onkel einen schweren Unfall. Dadurch hat er fast seine gesamte Sehfähigkeit verloren. Dank einer IV-Umschulung kann er aber weiterhin erwerbstätig sein. Aufgrund eines Invaliditätsgrades von 35% erhält er eine Rente von der Unfallversicherung. Zusätzlich erhält er eine Hilflosenentschädigung und eine Integritätsentschädigung von der Unfallversicherung. Nun fragen wir uns, was er genau versteuern muss? Wir sind für jede Hilfe dankbar
Hallo Ihr Onkel muss 100 % der Rente aus der Unfallversicherung versteuern. Dagegen sind die Hilflosenentschädigung und die Integritätsentschädigung steuerfrei. Sie können diese im Formular 2 entsprechend als steuerfreie Einkünfte angeben. Ich hoffe, das hilft Ihnen beim korrekten Ausfüllen Ihrer Steuererklärung weiter.
@"Tony29" Vielen Dank, Tony, für deine Hilfe. Wir haben noch vergessen, dass er Miete für seine andere Wohnung erhält. Soweit ich weiß, muss er dafür Steuern auch zahlen. Stimmt's?
Ja, genau. Sie haben recht. Die Miete gehört zum zu versteuernden Einkommen. Auch Ihr Onkel muss eine Vermögenssteuer zahlen.