Hallo!
Ich leide auch an Zöliakie. Sie dürfen die zusätzlichen Kosten für eine ärztlich verordnete Diät oder Spezialnahrung in Ihrer Steuererklärung absetzen. Aber bequemer finde ich die Option, einen pauschalen Abzug von CHF 2'500 vornehmen zu können. Dann müssen Sie nicht alle Rechnungen, die Sie von Ärzten und Apotheken erhalten, hinzufügen.