Unser Geschäftsführer und Inhaber des Unternehmens (eine GmbH), hat die Idee seine Ehefrau anzustellen. Die Ehefrau soll zukünftig Lohn beziehen ohne eine Gegenleistung dafür zu erbringen. Da Sie 100% Hausfrau ist, soll dies dazu dienen dass sie keine Lücke in der Altersvorsorge hat. Meine Frage dazu ist, ob es sich dabei nicht um eine Art von Geldwerter Leistung handelt, eine vedeckte Gewinnausschüttung? Ist dies so rechtens?

    19 Tage später

    Hallo Stefan
    Eigentlich ist dies ein typisches Beispiel für die verdeckte Gewinnausschüttung😅
    Eine andere Frage ist, dass eben solche Verstosse schwer nachzuweisen sind, insbesondere wenn alle Dokumenten in Ordnung sind und der bezahlte Lohn nicht besonders hoch ist.
    Stellt das Steueramt jedoch fest, dass die Arbeit nicht geleistet wurde, können die Folgen schwerwiegend sein, bis hin zu einem Steuerstrafverfahren.
    Mehr zu diesem Thema kannst du in unserem Blog-Artikel lesen:
    https://treuhand-suche.ch/blog/geldwerte-leistungen-oder-verdeckte-gewinnausschuettung/
    Freundliche Grüsse
    Kamila

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