Unser Geschäftsführer und Inhaber des Unternehmens (eine GmbH), hat die Idee seine Ehefrau anzustellen. Die Ehefrau soll zukünftig Lohn beziehen ohne eine Gegenleistung dafür zu erbringen. Da Sie 100% Hausfrau ist, soll dies dazu dienen dass sie keine Lücke in der Altersvorsorge hat. Meine Frage dazu ist, ob es sich dabei nicht um eine Art von Geldwerter Leistung handelt, eine vedeckte Gewinnausschüttung? Ist dies so rechtens?