Hallo zusammen. Ich brauche Ihren Rat. Ich habe Ende Juli meine Stelle gekündigt. Das «Problem» ist, dass ich vor einer Woche erfahren habe, dass ich schwanger bin. Nun ist die Frage: Darf ich auf meiner aktuellen Stelle bleiben? Man darf doch eine Schwangere nicht kündigen, oder? Der Arbeitsgeber meint, dass dies in dieser Situation nicht anwendbar ist. Stimmt das?
Liebe Grüsse
Patiricia
Kündigung in der Schwangerschaft
Hallo Patiricia
Ja, leider hat dein Arbeitgeber höchstwahrscheinlich recht. Erstens: Wenn ich deine Situation richtig verstanden habe, hast du dich selbst gekündigt - was eine Person auch während Schwangerschaft durchaus machen darf. Zweitens: Zum Zeitpunkt der Kündigung warst du noch nicht schwanger. Stimmt das? Dann kann man diese Situation wirklich nicht als Kündigung während der Schwangerschaft beurteilen.
Freundliche Grüsse
Kamila
Danke Kamila. Die Situation ist ein wenig blöd. Ich habe zwar ein Angebot, bin mir aber nicht sicher, ob ich diese neue Stelle in meinem Zustand erhalte.
Liebe Grüsse
Patiricia
Naja, grundsätzlich bist du nicht verpflichtet, deinen neuen Arbeitgeber über deine Situation zu informieren. Es gibt selbstverständlich Pros und Contras und ich persönlich würde es nicht verheimlichen. Aber aus gesetzlicher Sicht, auch wenn der Arbeitgeber dich direkt fragt, musst du nicht antworten. Du darfst sogar direkt lügen. Es gilt nur eine Ausnahme: Wenn die Schwangerschaft die potenzielle Arbeit unmöglich macht bzw. deutlich einschränkt.
Freundliche Grüsse
Kamila
Danke, Kamila! Kann es vorkommen, dass ich deswegen später gekündigt werde?
Liebe Grüsse
Patiricia
Nein, niemand kann dich wegen einer Schwangerschaft kündigen. Aber in der Schweiz kann man jemanden auch grundlos kündigen. Der Gekündigte kann sich natürlich nach dem Grund für die Kündigung erkundigen, aber ich glaube kaum, dass jemand so blöd ist, die Schwangerschaft als Kündigungsgrund zu erwähnen.
Freundliche Grüsse
Kamila
Hallo zusammen
Ich verstehe das jetzt nicht: Eine schwangere Frau kann doch gar nicht gekündigt werden, egal welche Gründe der Arbeitgeber hat. Oder gibt es doch Ausnahmen?
BG
Johannes
Hallo Johanes
In der Probezeit kann man auch eine schwangere Arbeitnehmerin fristgerecht nach 7 Tagen kündigen. Ab dem Ende der Probezeit und mit Beginn des gewöhnlichen Arbeitsverhältnisses kann sie jedoch nicht mehr gekündigt werden, bis der Mutterschaftsurlaub beendet ist.
Freundliche Grüsse
Kamila
Danke Kamila! Ich wusste nicht, dass der Schwangerschaftsschutz in der Probezeit nicht gilt.
BG
Johannes
8tung, vielleicht stellt Sie der alte Chef die alte Chefin ja wieder ein, wenn Sie die Sachlage erklären...
Denn:
Ein Austritt aus dem Arbeitsverhältnis vor der Geburt bedeutet in der Regel, dass der Arbeitgeber keine Mutterschaftszahlungen zu leisten hat.