Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage zur Ermittlung des relevanten Kaufpreises eines Neufahrzeugs aus dem Ausland, um den Privatanteil korrekt zu berechnen.

Eigentlich ist es ganz einfach: Fahrzeugpreis x 0.8% (bzw. ab 2022: 0.9%) ergibt den monatlichen Privatanteil.

Laut eidg. Steuerverwaltung ist der Fahrzeugpreis ohne CH-MWST heranzuziehen. In einem anderen Beitrag im Internet habe ich gelesen, dass einmalige Dienstleistungen wie eine Bereitstellungspauschale ebenfalls nicht beim Fahrzeugpreis zu berücksichtigen sind.

Jetzt möchte meine GmbH ein Fahrzeug im Ausland (Deutschland) erwerben.

Dabei fallen folgende Positionen an:

  1. Fahrzeugpreis inkl. deutscher Mehrwertsteuer
  2. Erstattung der deutschen Mehrwertsteuer
  3. Zahlung der schweizerischen Mehrwertsteuer
  4. Zahlung von Zoll bei der Einfuhr
  5. Zahlung einer CO2-Sanktion
  6. Kosten für die Motorfahrzeugkontrolle
  7. Kosten für Zulassung beim Strassenverkehrsamt
  8. Transportkosten des Fahrzeugs mit Spedition von D nach CH
  9. Kosten für diverse Ausfuhr- und Einfuhrdokumente
  10. Dienstleistungskosten des Dienstleisters für die Abwicklung von Zoll, Mehrwertsteuer, MFK-Vorführung, Strassenverkehrsamt etc.

Jetzt hat man verschiedene Möglichkeiten, um zum relevanten Kaufpreis zu kommen:
Die niedrigste Variante wäre der "nackte" Preis ohne Mehrwertsteuer, also Position 1. - 2. Damit wäre auch der Privatanteil entsprechend niedrig.
Angeblich werden einmalige Leistungen beim Fahrzeugkauf nicht im Preis berücksichtigt, dann wären zumindest Positionen 6.-10. nicht zu beachten.
Die CH-MWST soll ja explizit nicht berücksichtigt werden.
Wie sieht es nun mit dem Zoll und der CO2-Sanktion aus? Diese sind ja eigentlich auch nur einmalige Kosten. Allerdings sind diese Positionen vermutlich auch implizit bei den Verkaufspreisen von Fahrzeugen auf dem Schweizer Markt enthalten, man (also das Steueramt) könnte also argumentieren, dass diese im relevanten Fahrzeugpreis berücksichtigt werden müssen.

Hat hier jemand schon diesbezügliche Erfahrungen gemacht? Leider konnte ich in der MWST-Info 08 und im Merkblatt des Steueramts Zürich keine relevanten Infos finden, und auch Google hat mich nicht weitergebracht.

Grüsse, Oliver

Points: 5
    5 Tage später

    Hallo Oliver
    Das ist eine interessante Frage :-)
    Aus meiner Sicht spricht alles eher dafür, dass die niedrigste Variante eben korrekt ist.
    Ich würde weder Zoll, noch CO2-Sanktion hinzufügen, ich sehe nicht, wie sich diese Punte von den anderen unterscheiden: Alle anderen Kosten sind ebenfalls in den Preisen auf dem Schweizer Markt berücksichtigt.
    Freundliche Grüsse
    Kamila

    Points: 180
      11 Tage später
      ein Jahr später

      Lieber Oliver,

      seit deiner Anfrage ist etwas Zeit vergangen. Ich stehe vor derselben Fragestellung und würde mich über eine Rückmeldung deinerseits sehr freuen.

      Konntest du das Thema mit einem StB klären? Kannst du mir allenfalls mitteilen, welche Positionen für die Ermittlung des Privatanteils schliesslich zugrunde gelegt wurden?

      Ich bin der Meinung, dass Zoll- und C02-Abgaben ebenfalls berücksichtigt werden müssen, da andererseits eine Wettbewerbsverzerrung erzeugt wird. Der Importeur muss bei der Einfuhr der Fahrzeuge in die Schweiz diese Abgaben grundsätzlich leisten - diese sind im Verkaufspreis an den Endabnehmer einkalkuliert. Werden die Zoll- und C02-Abgaben nicht im Nettofahrzeugpreis für die Kalkulation des Privatanteils berücksichtigt, so haben Importe einen Vorteil ggü. in der Schweiz erworbene Fahrzeuge.

      Die Aufwände für die Motorfahrzeugkontrolle müssten meines Erachtens ebenfalls berücksichtigt werden, da über den Importeur eingeführte Fahrzeuge keiner zusätzlichen Motorfahrzeugkontrolle unterliegen. Für Transportkosten und Aufwände für Ausfuhr- und Einfuhrdokumente könnte entsprechend diesselbe Logik zugrunde gelegt werden.

      Ich habe einen steuerlichen Vorteil, wenn lediglich der deutsche Nettofahrzeugpreis (Pos. 1) berücksichtigt wird. Da ich keine unschönen Überraschungen in (geraumer) Zukunft erfahren möchte, soll eine ordnungsgemässe Berechnung erfolgen.

      Vielen Dank im Voraus für deine Rückmeldung.

      Freundliche Grüsse,
      Nicolas

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