Lieber Oliver,
seit deiner Anfrage ist etwas Zeit vergangen. Ich stehe vor derselben Fragestellung und würde mich über eine Rückmeldung deinerseits sehr freuen.
Konntest du das Thema mit einem StB klären? Kannst du mir allenfalls mitteilen, welche Positionen für die Ermittlung des Privatanteils schliesslich zugrunde gelegt wurden?
Ich bin der Meinung, dass Zoll- und C02-Abgaben ebenfalls berücksichtigt werden müssen, da andererseits eine Wettbewerbsverzerrung erzeugt wird. Der Importeur muss bei der Einfuhr der Fahrzeuge in die Schweiz diese Abgaben grundsätzlich leisten - diese sind im Verkaufspreis an den Endabnehmer einkalkuliert. Werden die Zoll- und C02-Abgaben nicht im Nettofahrzeugpreis für die Kalkulation des Privatanteils berücksichtigt, so haben Importe einen Vorteil ggü. in der Schweiz erworbene Fahrzeuge.
Die Aufwände für die Motorfahrzeugkontrolle müssten meines Erachtens ebenfalls berücksichtigt werden, da über den Importeur eingeführte Fahrzeuge keiner zusätzlichen Motorfahrzeugkontrolle unterliegen. Für Transportkosten und Aufwände für Ausfuhr- und Einfuhrdokumente könnte entsprechend diesselbe Logik zugrunde gelegt werden.
Ich habe einen steuerlichen Vorteil, wenn lediglich der deutsche Nettofahrzeugpreis (Pos. 1) berücksichtigt wird. Da ich keine unschönen Überraschungen in (geraumer) Zukunft erfahren möchte, soll eine ordnungsgemässe Berechnung erfolgen.
Vielen Dank im Voraus für deine Rückmeldung.
Freundliche Grüsse,
Nicolas