Erfrage bei der Pensionskasse, wie viel du einzahlen kannst und achte darauf, dass du rechtzeitig einzahlst. Meiner Erinnerung nach muss die Einzahlung bis spätestens Ende Februar des nächsten Jahres erfolgt sein (kläre das aber sicherheitshalber ab). So macht die ArGe-BR schon Sinn. Konsequenz ist halt, dass du nächstes Jahr weniger BVG-Prämien zahlen wirst. Oder anders gesagt: Irgendwann "holt dich diese Massnahme wieder ein". (Das gilt allerdings für die meisten Optimierungsmassnahmen.) Ich persönlich nutze darum diese Massnahme zur Glättung des Erfolgs über mehrere Jahre hinweg.
Disclaimer: Ich bin kein Steuerberater und meine Aussage ersetzt keine fundierte Steuerberatung. Das Geschriebene entspricht bloss meiner persönlichen Meinung.